private Haftpflicht
Das Gesetz verpflichtet jeden zum Ersatz eines verursachten Schadens - und das ohne jede Begrenzung! (§823 BGB)
Mit geringem finanziellen Aufwand kann das eigene Hab und Gut effektiv geschützt werden. Sprechen Sie mit uns!
Das Gesetz verpflichtet jeden zum Ersatz eines verursachten Schadens - und das ohne jede Begrenzung! (§823 BGB)
Mit geringem finanziellen Aufwand kann das eigene Hab und Gut effektiv geschützt werden. Sprechen Sie mit uns!
Sowohl im privaten wie auch im gewerblichen Bereich sind Gebäude und deren Inhalt vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Ebenso kann ein schuldhaftes, auch unbeabsichtigtes Fehlverhalten (eventuell auch durch Ihre Mitarbeiter) zu hohen Schadenersatzforderungen führen, welche existenzbedrohend werden können.
Wir betrachten es als unsere Aufgabe, für Sie ein sinnvolles Paket an Versicherungsschutz aus einer Vielzahl von Angeboten zusammenzustellen. Hier können zunächst unscheinbare Details später entscheidend sein.